09.05.2025
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Das Land habe es versäumt, seine Vorschriften über die Zulassung und Besteuerung von Kraftfahrzeugen zu ändern.
Die griechische Zulassungssteuer, die auf alle Fahrzeuge erhoben wird, sei für bestimmte Kategorien von in anderen EU-Ländern erworbenen Gebrauchtfahrzeugen höher als für vergleichbare inländische Gebrauchtfahrzeuge, rügt die Kommission. Zudem gelte die griechische Umweltsteuer nur für eingeführte Gebrauchtfahrzeuge bestimmter Fahrzeugkategorien und nicht für vergleichbare inländische Gebrauchtfahrzeuge.
Die Kommission ist der Auffassung, dass das griechische Recht nicht mit Artikel 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV – Diskriminierungs- und Protektionsverbot) vereinbar ist, da aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Fahrzeuge höher besteuert würden als inländische Fahrzeuge.
Gleichzeitig verbiete Griechenland die Zulassung bestimmter nach Griechenland eingeführter Gebrauchtfahrzeuge, während für die entsprechenden Kategorien inländischer Fahrzeuge kein solches Verbot gilt. Dies stelle eine klare Beschränkung des freien Warenverkehrs dar und verstoße gegen Artikel 34 und Artikel 36 AEUV.
Die bisherigen Bemühungen der Behörden erachtet die Kommission für unzureichend, um die Diskriminierungen zu beheben. Daher hat sie entschieden, den EuGH anzurufen.
Europäische Kommission, PM vom 07.05.2025